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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teampartner (B2B) der Berry.En AG

Version 1.0 - Stand: 01.11.2025

Präambel

Berry.En AG mit Sitz in Obrigheim entwickelt und vertreibt hochwertige Produkte im Bereich Ernährung, Wohlbefinden und Körperpflege und stellt Teampartnern digitale Systeme zur Verfügung, die ihre geschäftliche Tätigkeit unterstützen. Die Teampartner handeln dabei als selbstständige Unternehmer. Sie nutzen das BEN.OFFICE als Partner-Portal, über das sie Produkte im Berry.En-Partner-Store erwerben, weiterverkaufen und über das Vergütungssystem BEN.OS am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben können. Die nachstehenden Bedingungen regeln alle Rechte und Pflichten zwischen Berry.En AG („Berry.En“) und dem jeweiligen Teampartner.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Berry.En und ihren Teampartnern.

Sie regeln sowohl
a) die Nutzung des BEN.OFFICE-Partnerportals und aller damit verbundenen digitalen Systeme als auch
b) alle Warenbestellungen über den Berry.En-Partner-Store.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Teampartners gelten nur, wenn Berry.En ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(3) Vertragspartner ist die Berry.En AG, Schlosswiesen 3, 74847 Obrigheim (Deutschland).

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Berry.En ermöglicht Teampartnern, Produkte von Berry.En im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vertreiben.

(2) Die Registrierung als Teampartner ist kostenlos. Der Vertrag wird durch die elektronische Annahme dieser AGB und die Bestätigung durch Berry.En geschlossen.

(3) Die Aktivierung der Teampartnerschaft erfolgt durch eine Erstbestellung („Starter Pack“) im Berry.En-Partner-Store.

(4) Teampartner können Produkte sowohl für den Eigenbedarf als auch zum Wiederverkauf erwerben.

§ 3 Voraussetzungen und Registrierung

(1) Teampartner können natürliche Personen ab 18 Jahren sowie juristische Personen werden, die unternehmerisch tätig sind. Die Vertragsbeziehung zwischen Berry.En und dem Teampartner wird ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr geschlossen. Der Teampartner bestätigt, dass er bei Abschluss und Durchführung dieses Vertrages als selbstständiger Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und nicht als Verbraucher handelt.

(2) Die Registrierung erfolgt online über BEN.OFFICE. Der Teampartner bestätigt durch Setzen eines Kontrollkästchens, dass er diese AGB gelesen und akzeptiert hat.

(3) Berry.En behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(4) Der Teampartner ist verpflichtet, seine Daten aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich im BEN.OFFICE zu hinterlegen.

(5) Die Zugangsdaten (Login, Passwort) sind vertraulich zu behandeln.

§ 4 Pflichten des Teampartners

(1) Der Teampartner handelt als selbstständiger Unternehmer; er ist kein Handelsvertreter.

(2) Er verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorschriften – insbesondere Steuer-, Wettbewerbs- und Werberecht – einzuhalten.

(3) Der Teampartner verpflichtet sich, bei jeder Kommunikation über Produkte, Inhaltsstoffe, Studien, Analysen, Erfahrungsberichte oder Wirkweisen von Berry.En-Produkten alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Lebensmittel-, Wettbewerbs-, Werbe- und Heilmittelwerberechts, einzuhalten. Unzulässige gesundheitsbezogene Angaben, krankheitsbezogene Aussagen, Heilversprechen sowie Aussagen zur Vorbeugung, Behandlung, Linderung oder Heilung von Krankheiten sind untersagt, sofern sie nicht ausdrücklich durch Berry.En schriftlich freigegeben und gesetzlich zulässig sind.

(4) Produktinformationen, Studien, Analysen, Schulungsunterlagen und sonstige Inhalte, die Berry.En im BEN.OFFICE oder in anderer Form bereitstellt, sind vertraulich zu behandeln und dienen ausschließlich der internen Information, Schulung und geschäftlichen Tätigkeit des Teampartners. Sie dürfen gegenüber Endkunden nur verwendet, weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder werblich eingesetzt werden, wenn Berry.En die jeweiligen Inhalte ausdrücklich als endkundenfähiges Werbe- oder Informationsmaterial freigegeben hat.

(5) Die Nutzung des Markennamens Berry.En sowie aller geschützten Logos, Designs und Materialien ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.

(6) Eigene Websites, Social-Media-Kanäle oder Werbematerialien dürfen nur unter Beachtung der offiziellen Markenrichtlinien verwendet werden.

(7) Teampartner dürfen keine Produkte oder Dienstleistungen von Mitbewerbern an andere Berry.En-Teampartner vertreiben oder diese abwerben.

(8) Die Registrierung als Teampartner setzt voraus, dass der Antragsteller die Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer ausübt. Eine Nutzung ausschließlich zu privaten Zwecken ist ausgeschlossen. Personen, die nur zum Eigenverbrauch bestellen möchten, sind verpflichtet, den Endkunden-Shop zu nutzen.

(9) Der Teampartner ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einkünfte verantwortlich.

§ 5 Nutzung des BEN.OFFICE und digitaler Systeme

(1) Berry.En stellt Teampartnern das BEN.OFFICE als zentrales Arbeits-, Informations- und Abrechnungssystem bereit.

(2) Berry.En bemüht sich um eine ständige Verfügbarkeit des Systems, übernimmt jedoch keine Haftung für kurzzeitige Ausfälle oder Wartungszeiten.

(3) Der Teampartner ist verpflichtet, den Zugang sorgfältig zu sichern und darf Dritten keinen Zugriff gewähren.

(4) Berry.En ist berechtigt, Updates oder Erweiterungen des Systems vorzunehmen, sofern der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 6 Bestellung, Preise, Lieferung und Eigentumsvorbehalt

(1) Bestellungen erfolgen ausschließlich über den Berry.En-Partner-Store.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt. und Versandkosten.

(3) Zahlungen erfolgen per Kreditkarte, PayPal Business oder anderen im Shop angebotenen Zahlungsmethoden.

(4) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Berry.En.

(5) Das Transportrisiko geht gemäß § 447 BGB auf den Teampartner über, sobald die Ware an das Versandunternehmen übergeben wurde.

§ 7 Monatliches Abonnement (Autoship)

(1) Teampartner können ein monatliches Autoship-Abonnement abschließen, um regelmäßig rabattierte Produkte zu erhalten.

(2) Änderungen der Produktzusammenstellung oder Menge können bis spätestens 5 Tage vor dem nächsten Versandtermin im BEN.OFFICE oder per E-Mail an Berry.En vorgenommen werden.

(3) Das Autoship kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist über BEN.OFFICE, per E-Mail oder über den im Shop bereitgestellten Kündigungs-Button beendet werden.

(4) Mit Zustimmung zu diesen AGB ermächtigt der Teampartner Berry.En, das hinterlegte Zahlungsmittel automatisch zu belasten.

(5) Die Ermächtigung gilt bis zur Kündigung des Abonnements. Schwierigkeiten bei der Zahlungsabwicklung berechtigen Berry.En, das Autoship zu beenden.

§ 8 BEN+ Versandvorteil

(1) Berry.En kann Teampartnern im Berry.En-Partner-Store die kostenpflichtige Zusatzleistung „BEN+“ anbieten. BEN+ ist ein optionaler Bestellvorteil, bei dem der Teampartner gegen Zahlung einer Pauschale für die Dauer von zwölf (12) Monaten ab Buchung von BEN+ von Logistik- und Versandkosten für berechtigte Bestellungen im Berry.En-Partner-Store befreit wird.

(2) BEN+ gilt ab dem Zeitpunkt der Buchung. Die Befreiung von Logistik- und Versandkosten gilt bereits für die Bestellung, in der BEN+ gebucht wird, sofern diese Bestellung die Voraussetzungen für den BEN+ Versandvorteil erfüllt.

(3) BEN+ gilt für alle BEN+-berechtigten Bestellungen des Teampartners im Berry.En-Partner-Store, insbesondere für Autoship-Bestellungen, Mixed-Bulk-6-Bestellungen und Retail Packs, soweit keine ausgeschlossenen Versand- oder Zusatzkosten anfallen.

(4) BEN+ gilt ausschließlich für den jeweiligen Teampartner-Account und ist nicht übertragbar. Eine Nutzung zugunsten Dritter, für fremde Bestellungen oder für nicht dem eigenen Geschäftsbetrieb des Teampartners zuzurechnende Sammelbestellungen ist ausgeschlossen.

(5) BEN+ umfasst ausschließlich die von Berry.En im Partner-Store ausgewiesenen regulären Logistik- und Versandkosten für Standardlieferungen innerhalb der jeweils angegebenen BEN+-Liefergebiete. Ausgenommen sind insbesondere Expresslieferungen, Sonderversandarten, Speditionslieferungen, Insel- oder Gebietszuschläge, Lieferungen außerhalb der angegebenen BEN+-Liefergebiete, Zollabgaben, Einfuhrabgaben, Steuern, Retourenkosten sowie sonstige Zusatzkosten, sofern Berry.En nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

(6) Die BEN+ Pauschale ist sofort bei Buchung fällig. Die Laufzeit beginnt mit dem Buchungszeitpunkt beziehungsweise dem Kaufdatum und beträgt zwölf (12) Monate. BEN+ endet nach Ablauf der Laufzeit automatisch und verlängert sich nicht automatisch. Nach Ablauf der Laufzeit kann BEN+ erneut gebucht werden, sofern Berry.En diese Zusatzleistung weiterhin anbietet.

(7) Die BEN+ Pauschale stellt keine provisions-, bonus-, PV- oder CV-relevante Warenbestellung dar. Sie wird nicht im Rahmen des BEN.OS-Vergütungssystems vergütet, sofern im BEN.OS-Vergütungsplan nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

(8) Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Eine anteilige Erstattung der BEN+ Pauschale bei Nichtnutzung, geringer Nutzung, Kündigung der Teampartnerschaft, Sperrung des BEN.OFFICE-Zugangs oder Wegfall des Aktiv-Status ist ausgeschlossen, sofern Berry.En den Wegfall des BEN+ Vorteils nicht zu vertreten hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(9) Bei der allerersten Bestellung eines Starter Packs kann Berry.En dem Teampartner BEN+ einmalig zu einem vergünstigten Preis anbieten. Dieser vergünstigte BEN+ Preis gilt ausschließlich im Rahmen der allerersten Starter-Pack-Bestellung und ist nach Abschluss dieser ersten Bestellung nicht erneut erhältlich. Ein Anspruch auf nachträgliche Gewährung des vergünstigten BEN+ Preises besteht nicht.

(10) Wird die erste Starter-Pack-Bestellung, in deren Rahmen BEN+ zu einem vergünstigten Preis gebucht wurde, storniert, rückabgewickelt oder im Rahmen eines freiwillig gewährten Rücktrittsrechts zurückgenommen, kann Berry.En den vergünstigten BEN+ Vorteil ebenfalls beenden. Bereits entstandene Logistik- und Versandkosten sowie sonstige Abwicklungskosten können mit einem etwaigen Erstattungsbetrag verrechnet werden, sofern und soweit dies rechtlich zulässig ist.

(11) BEN+ begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Lieferzeit, eine bestimmte Versandart, eine bevorzugte Bearbeitung oder eine dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter Produkte. Lieferfristen und Verfügbarkeiten richten sich nach den jeweiligen Angaben im Berry.En-Partner-Store.

(12) Berry.En ist berechtigt, BEN+ für die Zukunft zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Bereits gebuchte BEN+ Laufzeiten bleiben hiervon unberührt, sofern die Änderung nicht aus sachlichen Gründen erforderlich ist und den Teampartner nicht unangemessen benachteiligt.

§ 9 Vergütungssystem BEN.OS

(1) Die Vergütung der Teampartner richtet sich nach dem jeweils gültigen BEN.OS-Vergütungsplan, der im BEN.OFFICE veröffentlicht ist.

(2) Der BEN.OS-Plan beschreibt alle Boni, Provisionsarten, Qualifikationen und Rangstufen.

(3) Voraussetzung für Bonus- und Provisionszahlungen ist die Erfüllung des Aktiv-Status gemäß BEN.OS.

(4) Entgelte für Service-, Logistik-, Versand- oder sonstige Zusatzleistungen, insbesondere die BEN+ Pauschale, sind nicht provisions-, bonus-, PV- oder CV-relevant, sofern im BEN.OS-Vergütungsplan nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

(5) Berry.En kann den BEN.OS-Plan anpassen oder aktualisieren,

a) wenn dadurch keine Schlechterstellung der Teampartner entsteht oder

b) wenn Änderungen sachlich erforderlich sind.

Änderungen werden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten im BEN.OFFICE angekündigt. Das Recht des Teampartners zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

(6) Mit Inkrafttreten einer neuen Version (BEN.OS x.x) ersetzt diese die vorherige Fassung.

§ 10 Provisionszahlungen und Verrechnung

(1) Provisionen werden monatlich abgerechnet und über das BEN.OFFICE ausgewiesen.

(2) Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf Konten des Teampartners oder seiner Gesellschaft.

(3) Berry.En ist berechtigt, offene Forderungen aus Warenbestellungen mit Provisionsansprüchen zu verrechnen (§ 387 BGB).

(4) Ein Zinsanspruch für zurückbehaltene Beträge besteht nicht.

§ 11 Pflichtenverletzungen, Abmahnung und Vertragsstrafe

(1) Bei einem erstmaligen Verstoß erhält der Teampartner eine schriftliche Abmahnung.

(2) Bei Wiederholung oder Nichtbehebung kann Berry.En eine Vertragsstrafe bis zu 5.000 € verhängen und den Vertrag fristlos kündigen.

(3) Der Teampartner haftet für alle Schäden, die Berry.En durch Pflichtverletzungen entstehen, sofern er diese zu vertreten hat.

(4) Verstößt der Teampartner schuldhaft gegen gesetzliche Werbevorschriften, gegen das Verbot unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben, krankheitsbezogener Aussagen oder Heilversprechen oder gegen die Nutzungsbeschränkungen für von Berry.En bereitgestellte Inhalte, stellt er Berry.En, soweit rechtlich zulässig, von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter, behördlichen Maßnahmen, Abmahnungen, Vertragsstrafen, Bußgeldern, Schäden sowie angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung frei, sofern und soweit diese auf der Pflichtverletzung des Teampartners beruhen.

§ 12 Teampartnerschutz und Strukturrecht

(1) Der Teampartner, der eine neue Person erstmals registriert, erhält dauerhaften Sponsorenschutz.

(2) Crossline-Sponsoring ist unzulässig.

(3) Re-Registrierung nach Kündigung ist erst nach 12 Monaten möglich.

(4) Strukturdaten werden digital im BEN.OFFICE geführt und stehen dem jeweiligen Teampartner gemäß seiner Position im Vertriebssystem zur Einsicht zur Verfügung.

§ 13 Nutzung von Marken, Inhalten und Medien

(1) Alle Marken-, Design- und Textrechte liegen bei Berry.En.

(2) Die Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.

(3) Teampartner dürfen in Social Media nur eigene Inhalte verwenden, die den Markenrichtlinien entsprechen.

(4) KI-generierte oder fremde Inhalte dürfen keine Rechte Dritter verletzen.

§ 14 Dauer und Beendigung des Vertrags

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.

(2) Berry.En kann kündigen, wenn der Teampartner 12 Monate inaktiv ist. Eine Inaktivität liegt vor, wenn der Teampartner innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten keine Umsätze generiert und keinen AKTIV-Status gemäß BEN.OS nachweist.

(3) Nach Vertragsende wird der BEN.OFFICE-Zugang gesperrt; personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO gelöscht.

§ 15 Übertragung der Teampartner-Struktur

(1) Die Übertragung/Verkauf einer Teampartner-Struktur bedarf der schriftlichen Zustimmung von Berry.En.

(2) Sie ist frühestens ab dem Rang „Senior President“ und nur an qualifizierte Personen möglich.

§ 16 Haftung

(1) Berry.En haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet Berry.En nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden.

(3) Das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 17 Teilnahme an Veranstaltungen, Schulungen und Incentives

(1) Allgemeines
Berry.En bietet Teampartnern die Möglichkeit, an Schulungen, Trainings, Konferenzen, Workshops und sonstigen Veranstaltungen („Events“) teilzunehmen. Diese Veranstaltungen dienen ausschließlich der persönlichen und geschäftlichen Weiterbildung der Teampartner und erfolgen auf freiwilliger Basis.

(2) Buchung und Vertragsschluss
Tickets für Events können über das BEN.OFFICE oder andere von Berry.En bereitgestellte Systeme erworben werden. Der Vertrag über die Teilnahme kommt mit der Bestätigung der Buchung durch Berry.En zustande. Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um kostenpflichtige Leistungen. Die Ticketpreise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und sind sofort fällig.

(3) Stornierung und Absage
Stornierungen sind bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Erstattung, es sei denn, die Absage erfolgt aus wichtigem Grund, den der Teampartner nicht zu vertreten hat. Berry.En behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung von Referenten, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Ticketpreis vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(4) Foto-, Audio- und Videoaufnahmen
Berry.En ist berechtigt, im Rahmen von Veranstaltungen Foto-, Audio- und Videoaufnahmen zu erstellen und diese für Zwecke der internen Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und Social-Media-Kommunikation zu verwenden. Sofern der Teampartner damit nicht einverstanden ist, kann er der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO). Der Widerspruch ist schriftlich oder per E-Mail an Berry.En zu richten.

(5) Kosten und Eigenverantwortung
Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sind von den Teampartnern selbst zu tragen. Die Teilnahme an Events hat keinen Einfluss auf den Status oder die Vergütung des Teampartners, sofern dies nicht ausdrücklich Teil einer Incentive-Aktion ist.

(6) Incentives und Sonderaktionen
Berry.En kann Teampartnern im Rahmen spezieller Incentive-Programme, Wettbewerbe oder Qualifikationsaktionen die Möglichkeit bieten, an Reisen, Veranstaltungen oder sonstigen Bonusaktionen („Incentives“) teilzunehmen. Incentives sind freiwillige Zusatzleistungen und keine vertraglich geschuldeten Vergütungsbestandteile.

(7) Teilnahmebedingungen, Qualifikationszeiträume und Auswahlkriterien werden jeweils gesondert im BEN.OFFICE oder in anderer geeigneter Form veröffentlicht. Berry.En behält sich das Recht vor, Incentive-Programme jederzeit zu ändern, anzupassen oder zu beenden.

(8) Grundsätze für Incentives:
a) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Durchführung, Auszahlung oder Teilnahme.
b) Eine Barauszahlung, Übertragbarkeit oder Umwandlung der Incentive-Leistung ist ausgeschlossen, sofern Berry.En nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
c) Berry.En übernimmt keine Haftung für Änderungen, Absagen oder den Ausfall von Incentive-Reisen oder -Events, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
d) Sofern Incentive-Leistungen steuerpflichtig sind, obliegt die ordnungsgemäße Versteuerung dem Teampartner selbst.

§ 18 Widerrufsrecht für Teampartner

(1) Teampartner handeln im Rahmen ihrer Tätigkeit als selbstständige Unternehmer. Daher besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB, das ausschließlich Verbrauchern zusteht.

(2) Berry.En gewährt jedoch neuen Teampartnern ein freiwilliges Rücktrittsrecht für ihre erste Bestellung („Starter Pack“ oder Erstbestellung). Dieses kann innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Ware ausgeübt werden.

Voraussetzungen:
• Die Ware muss ungeöffnet, unbeschädigt und in Originalverpackung zurückgesendet werden.
• Bereits geöffnete, angebrochene oder rabattierte Produkte sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
• Die Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten an die von Berry.En angegebene
Retourenadresse.

(3) Zur Ausübung des Rücktrittsrechts genügt eine schriftliche Mitteilung per E-Mail an customerservice@berryen.com innerhalb der genannten Frist.

(4) Nach Eingang und Prüfung der retournierten Ware erstattet Berry.En den Warenwert innerhalb von 14 Tagen auf das vom Teampartner angegebene Konto.

(5) Für Folgebestellungen besteht kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht. Berry.En kann in Einzelfällen aus Kulanz eine Rücknahme anbieten; ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.

§ 19 Datenschutz

(1) Berry.En verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO.

(2) Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

(3) Datenweitergabe innerhalb der Teamstruktur:
Berry.En übermittelt Namen, Rang und Land eines Teampartners an dessen Sponsor und Upline, soweit dies zur Abrechnung und Betreuung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Eine weitergehende Nutzung durch Teampartner ist untersagt.

(4) Nach Vertragsende werden Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

(5) Weitere Informationen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.

§ 20 Wechsel vom Endkunden- zum Teampartner-Status

(1) Bestehende Endkunden können ihre Teampartnerschaft aktivieren.

(2) Mit der Aktivierung schließen sie einen neuen Vertrag als selbstständiger Teampartner.

(3) Dieser ersetzt die bisherigen Endkundenbedingungen, soweit sie im Widerspruch stehen.

(4) Die erneute Zustimmung zu diesen AGB ist zwingend erforderlich.

§ 21 Testimonials und öffentliche Äußerungen

(1) Berry.En freut sich über Rückmeldungen, Erfahrungsberichte und Meinungen seiner Teampartner zu Produkten, Veranstaltungen oder zur Zusammenarbeit. Solche Äußerungen („Testimonials“) dürfen von Berry.En ganz oder teilweise auf Websites, Social-Media-Kanälen oder anderen Kommunikationsmitteln veröffentlicht werden, sofern der Teampartner dem zugestimmt hat.

(2) Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist formlos per E-Mail an: customerservice@berryen.com möglich.

(3) Berry.En distanziert sich ausdrücklich von unzulässigen oder irreführenden Aussagen zu Produkten, insbesondere von Heilversprechen oder gesundheitsbezogenen Behauptungen, die nicht durch offizielle Materialien von Berry.En gedeckt sind. Für Äußerungen von Teampartnern außerhalb der offiziellen Kommunikationskanäle übernimmt Berry.En keine Haftung.

§ 22 Änderungen der AGB und Kommunikation

(1) Berry.En kann diese AGB ändern, wenn berechtigte Interessen dies erfordern und keine unzumutbare Benachteiligung entsteht.

(2) Änderungen werden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten im BEN.OFFICE bekanntgegeben.

(3) Widerspricht der Teampartner nicht innerhalb eines Monats, gelten die Änderungen als akzeptiert. Berry.En wird den Teampartner in der Mitteilung ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht und die Frist hinweisen.

(4) Mitteilungen gelten als zugestellt, wenn sie im BEN.OFFICE veröffentlicht oder per E-Mail an die hinterlegte Adresse gesendet wurden.

§ 23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Obrigheim, Deutschland.

§ 24 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.